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TRANSPARENTE GESELLSCHAFT

Der Abschnitt „Transparente Gesellschaft“ wurde in Erfüllung des GvD Nr. 82 vom 7. März 2005 in geltender Fassung und des GvD Nr. 33 vom 14. März 2013 - „Neuregelung des Rechts auf Bürgerzugang und der Pflichten der öffentlichen Verwaltung zur Veröffentlichung, Transparenz und Verbreitung von Informationen“ erstellt.

Die hier veröffentlichten persönlichen Daten können nur gemäß den in den geltenden Bestimmungen über die Wiederverwendung von öffentlich zugänglichen Informationen vorgesehenen Bedingungen wiederverwendet werden (gemeinschaftliche Richtlinie 2003/98/EG und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 36/2006 der Übernahme derselben, abgeändert durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 200/2021 mit welchem die EU-Richtlinie 2019/1024/UE übernommen wurde), sofern sie mit den Zwecken, für welche sie erhoben und gespeichert wurden, vereinbar sind, und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.

 

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