Euregio⁺ Alpine Venture Capital ist eine Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF), die gemäß Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe i-bis) des Gesetzesdekrets vom 24. Februar 1998, Nr. 58, gegründet wurde, um das Wachstum von Start-ups, insbesondere in der "Expansion Stage", zu fördern.
Die Gesellschaft ist ein geschlossener, selbstverwalteter italienischer AIF und überträgt die Verwaltung ihres Vermögens nicht an einen externen Verwalter.
Das Vermögen der Gesellschaft wird zu mindestens 60 % (sechzig Prozent) der Aktiva in Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial investiert, deren Tätigkeit die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von technologisch und/oder innovativ hochwertigen Produkten und/oder Dienstleistungen umfasst, die in folgende Kategorien von Unternehmen ("Zielgesellschaften") fallen:
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Start-up-Unternehmen, d. h. neue Unternehmen oder solche, die nicht länger als 5 (fünf) Jahre bestehen und einen Jahresumsatz von weniger als 5 (fünf) Millionen Euro haben;
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Kleine und mittlere Unternehmen, die die Größenkriterien gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361 erfüllen.
Das Vermögen der Gesellschaft wird in Zielgesellschaften investiert, die eine nachweisbare Verbindung zu einem der Gebiete der EUSALP (Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Slowenien, Schweiz und Liechtenstein) haben und in den Bereichen "Automatisierung und Digitales", "Lebensmittel- und Lebenswissenschaften", "Alpine Technologien", "Grüne Technologien" und "Gastgewerbe und Tourismus" tätig sind.
Zur effizienteren Umsetzung der typischen Investitionen bedient sich die SICAF des externen Beraters Redstone Digital GmbH aus Berlin.
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die Gesellschaft fördert außerdem Umwelt- oder soziale Merkmale – oder eine Kombination dieser Merkmale – gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088, indem sie bei ihren Anlageentscheidungen die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht.
Zu diesem Zweck setzt die SICAF Instrumente und Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die oben genannten Merkmale eingehalten werden:
- Bei der Bewertung von Investitionsmöglichkeiten durch Überprüfung der Annahme eines Mindestsets an Unternehmensrichtlinien durch die Zielgesellschaft (z. B. in Bezug auf Datenschutz, Cybersicherheit, Vielfalt und Inklusion, Geschlechtergleichstellung, Sicherheit am Arbeitsplatz);
- Bei der Umsetzung der Investition durch die Identifizierung und Überwachung von ESG-KPIs, die von der Zielgesellschaft einzuhalten sind, unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells und des relevanten Sektors, in dem sie tätig ist.
Zielgruppe
Die Teilnahme an der SICAF ist professionellen Anlegern gemäß Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe m-undecies des TUF sowie Personen vorbehalten, die die Bedingungen gemäß Artikel 14, Absatz 2 des D.M. vom 5. März 2015, Nr. 30, erfüllen.