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Schiedsstelle für Finanzstreitigkeiten - "Arbitro per le Controversie Finanziarie (ACF)"

Mit Beschluss Nr. 19602 vom 4. Mai 2016 hat die Consob die Schiedsstelle für Finanzstreitigkeiten (nachfolgend “ACF”) eingerichtet. Am gleichen Tag hat die Consob die Vorschriften zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 5-bis und 5-ter des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 179 vom 8. Oktober 2007 (Schiedskammer) umgesetzt, mit denen die Arbeitsweise der Schiedsstelle und das Schiedsverfahren geregelt wird.

 Im Einzelnen:

  • Die ACF ist zuständig für Streitigkeiten, die Geldforderungen bis zu 500.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Informations-, Sorgfalts-, Korrektheits- und Transparenzpflichten zum Gegenstand haben, an die sich die Intermediäre in ihren Beziehungen zu den Anlegern bei der Erbringung von Anlage- und Vermögensverwaltungsdiensten zu halten haben. In die Zuständigkeit der ACF fallen auch grenzüberschreitende Streitigkeiten.

 

  • Die ACF anrufen kann der Kunde, der innerhalb von 60 Tagen keine Antwort auf seine Beschwerde erhalten hat oder der mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden ist. Voraussetzung für die Anrufung der ACF ist, dass in der gleichen Sache, auf die sich die Beschwerde bezieht, keine anderen Verfahren der außergerichtlichen Beilegung anhängig sind.

 

  • Die ACF anrufen können Privatkunden, nicht jedoch gewerbliche Kunden und qualifizierte Gegenparteien. Für den Anleger ist der Zugang zur ACF kostenfrei, und es gelten verkürzte Fristen für die Entscheidungsfindung. In jedem Fall ist der Anleger berechtigt, unabhängig vom Ausgang des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens das Gericht anzurufen.

 

  • Der Schiedsantrag muss innerhalb eines Jahres ab Einreichung der Beschwerde gestellt werden bzw. im Falle von Beschwerden, die vor dem 9. Jänner 2017 eingereicht wurden, innerhalb eines Jahres ab diesem Datum.

 

  • Der Anleger kann auf das Recht der Anrufung der Schiedsstelle nicht verzichten; vielmehr kann dieses Recht auch dann ausgeübt werden, wenn vertraglich die Zuweisung der Streitigkeiten an andere Institutionen der außergerichtlichen Beilegung vorgesehen ist.

 

  • Euregio Plus SGR S.p.A./AG versichert, dass etwa eingegangene Beschwerden des Kunden entsprechend der Spruchpraxis der ACF gewürdigt werden. Außerdem werden dem Kunden für den Fall, dass seiner Beschwerde nicht oder nur teilweise stattgegeben wird, geeignete Informationen zu den Modalitäten und Fristen der Anrufung der bei der Consob eingerichteten Schiedsstelle für Finanzstreitigkeiten (ACF) gegeben.

Weitere Angaben zur Arbeitsweise und Inanspruchnahme der Schiedsstelle für Finanzstreitigkeiten (ACF) enthält die Internetseite der ACF (www.acf.consob.it).