Was ist das für ein Fonds?
Der AIF Euregio⁺ Energy Alto Adige-Südtirol, gegründet gemäß Artikel 12 des Ministerialdekrets 30/2015 und den Zielen von Artikel 33, Absatz 2 des DL 98/2011, ist ein italienischer geschlossener und reservierter Immobilien-Fonds für alternative Investitionen, wie in Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe m-quater des Gesetzesdekrets vom 24. Februar 1998, Nr. 58 (das „Einheitliche Finanzgesetz“ oder „TUF“) definiert. Der Fonds ist auf erneuerbare Energien spezialisiert und konzentriert sich auf die Errichtung und Verwaltung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und privaten Flächen und Dächern.
Der Fonds hat eine starke Nachhaltigkeitskomponente und ist Teil des umfassenderen KlimaLand 2040-Programms, das von der Autonomen Provinz Bozen gefördert wird und auf Umweltfragen abzielt, die für die Entwicklung des Gebiets von entscheidender Bedeutung sind. Die Provinz fungiert in diesem Fonds als Initiator von Projekten, die sowohl ihre eigenen Immobilien als auch die der Gemeinden und privaten Unternehmen einbeziehen, mit dem Ziel, die energetische Selbstversorgung zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren, um letztendlich die Lebensqualität der Bürger zu verbessern und umweltbedingte Krankheiten zu verringern.
Die Tätigkeit des Fonds konzentriert sich hauptsächlich auf die Wertsteigerung der Flächen – die während der Laufzeit des Fonds eingebracht oder erworben wurden – mit dem Hauptziel, dort Photovoltaikanlagen zu errichten, zu entwickeln und zu verwalten, die für die Produktion, Speicherung und den direkten oder indirekten Vertrieb von Strom bestimmt sind (die „Anlagen“), sowie von den Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms zu profitieren, durch: (i) den Abschluss von Leasing- und/oder Mietverträgen; und/oder (ii) den Abschluss von Strombezugsverträgen (Power Purchase Agreements) durch Gesellschaften, die vom Fonds kontrolliert werden, oder durch Immobiliengesellschaften, an denen der Fonds beteiligt ist.
Der Fonds bietet den Investoren die Möglichkeit, in die „realwirtschaftliche“ Wirtschaft zu investieren, mit einem starken ökologischen Fokus auf die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Darüber hinaus wird der Fonds die Produktion und Einspeisung der erzeugten Energie in das Netz übernehmen und den Endkunden die Anlagen in Miet- und/oder Leasingmodellen zur Verfügung stellen, die den Eigenverbrauch der Kunden fördern.
Der Ertrag wird durch eine vorsichtige und nachhaltige Strategie zur Festsetzung der Miet- und Leasingraten erzielt, die auch für die Endkunden einen Rabatt gegenüber den Marktendpreisen für Energie vorsieht und mit einem geringen Leerstands- und Insolvenzrisiko verbunden ist. Der Fonds wird die Photovoltaikanlagen auf den zum Fonds gehörenden Flächen und Dächern errichten und diese betreiben, indem er die laufende, außerordentliche und geplante Wartung übernimmt.
Die SGR hat einen institutionellen Investor (Alperia Green Future S.r.l. der Alperia S.p.A.-Gruppe) ausgewählt, der durch nachgewiesene Kompetenzen auch technische Nebenrollen wie Berater und Generalunternehmer des Fonds übernommen hat.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Der Fonds qualifiziert sich als Finanzprodukt, das gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments über die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen im Finanzdienstleistungssektor (SFDR-Verordnung) Umwelt- und/oder Sozialmerkmale fördert.
Das Investitionsobjekt hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft und stellt eine der vielversprechendsten Lösungen zur Förderung der energetischen Nachhaltigkeit und zur Unterstützung des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit dem europäischen Green Deal dar.
Die Hauptmerkmale der Nachhaltigkeit des Produkts sind:
- Umwelt: Die Photovoltaikanlage trägt erheblich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei, fördert den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen und verringert langfristig den Verbrauch natürlicher Ressourcen.
- Wirtschaft: Photovoltaik ist eine Lösung, die langfristig zu erheblichen Einsparungen führen kann, indem die Energiekosten gesenkt werden. Investitionen können auch technologische Innovationen und wirtschaftliches Wachstum stimulieren, unterstützt durch öffentliche Politiken, die den gerechten Zugang zu erneuerbaren Technologien gewährleisten.
- Sozial: Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung sollen langfristig die Lebensqualität verbessern, indem die Energiekosten gesenkt und die Selbstversorgung erhöht werden.
Im Rahmen der Auswahl und Bewertung der Investitionsmöglichkeiten werden traditionelle Techniken zur Analyse des Risiko-Rendite-Profils der wirtschaftlich-finanziellen Transaktion mit der Analyse des ESG-Risikoprofils (E: Umwelt, S: Soziales, G: Governance) kombiniert. Dies erfolgt durch die Verwendung spezieller Ratings (die „ESG-Ratings“), die auf einer intern entwickelten Methodik basieren.
Weitere Informationen darüber, wie das Produkt ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, können dem Prospekt gemäß Art. 24 der Verordnung (EU) 2022/1288 entnommen werden.
Zielgruppe
Der AIF ist ausschließlich für zwei Kundengruppen reserviert: a) Personen, die unter die Definition von "professionellen Anlegern" gemäß Artikel 1, Absatz 1, Buchstabe p) des D.M. 30/2015 fallen, und die gemäß den geltenden Vorschriften erklären und nachweisen müssen, dass sie zu diesen Kategorien gehören; b) Personen, die unter die Definition von "nicht professionellen Anlegern" fallen, sofern sie Anteile am Fonds in einer Gesamtsumme zeichnen (oder erwerben), die mindestens dem im D.M. 30/2015 festgelegten Mindestbetrag entspricht.
Darüber hinaus kann der AIF gemäß Artikel 14 Absatz 3 des DM 30/2015 an öffentliche Einrichtungen vermarktet werden, die nicht die Merkmale aufweisen, um gemäß dem Ministerialdekret vom 11. November 2011, Nr. 236, als professionelle öffentliche Kunden eingestuft zu werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese Einrichtungen ihre Beteiligung am Immobilienfonds AIF durch die direkte Einbringung von Immobilien oder Immobilienrechten, einschließlich Konzessionsverträgen, zur Aufwertung des öffentlichen Vermögens gemäß Artikel 33 des Gesetzesdekrets vom 6. Juli 2011, Nr. 98, umgewandelt in das Gesetz vom 15. Juli 2011, Nr. 111, vornehmen.
Typische Investoren sind neben dem bereits identifizierten institutionellen Investor, Alperia Green Future Srl, dem auch ergänzende Tätigkeiten anvertraut werden, unter anderem Banken, Versicherungsunternehmen, Bürgschaftsgenossenschaften, Pensionsfonds, öffentliche Einrichtungen, Vorsorgekassen und große Unternehmen, die auf Ebene der einzelnen Gesellschaft mindestens zwei der im Fondsreglement genannten Größenkriterien erfüllen.
Der Fonds sieht die Ausgabe von drei Klassen von Anteilen vor (nämlich die "Anteile der Klasse A", die "Anteile der Klasse B" und die "Anteile der Klasse C"), die den jeweiligen Anlegern differenzierte Rechte gemäß den im Fondsreglement festgelegten Bedingungen und Konditionen verleihen.