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ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNGEN FÜR DEN KAUF VON STEUERGUTHABEN AUS DEM FONDS "EUREGIO+ GREEN ECONOMY"

Green Economy

Worum handelt es sich?

Im Rahmen der Verwaltung des Fonds "Euregio+ Green Economy“ bietet die Kapitalanlagegesellschaft (SGR) Euregio+ im Fondsvermögen enthaltene Steuerreen-economy-vendita-creditiguthaben, die aus den verschiedenen Steuerabzügen für Bau- und Sanierungsarbeiten resultieren, zum Verkauf an.
Der Verkauf von Steuerguthaben erfolgt gemäß Fondsreglement auf der Basis eines Versteigerungsverfahrens, bei dem ein Mindestpreis festgelegt wird und die Gebote frei erhöht werden können.
Die im Titel beschriebene Versteigerung bezieht sich auf die Abtretung von Steuerguthaben, welche auschließlich für das Jahr 2022 geltend gemacht werden können, somit umgehend. Auf den Nominalwert des abzutretenden Steuerguthabens wird, als Grundpreis, ein 2%-iger Abschlag angewandt, vorbehaltlich einer Reduzierung, da der Käufer des Steuerguthabens das Guthaben mit sofortiger Wirkung mittels Verrechnug des Mod. F24 einlösen kann und, somit, einen unmittelbaren Vorteil für sich erreicht. Als Beispiel: Der Grundpreis der Versteigerung eines Steuerguthabens vom Nominalwert 100 wird 98 sein.

Die Kapitalanlagegesellschaft (SGR) Euregio+

  • steht unter der Aufsicht der italienischen Notenbank Banca d’Italia und der Börsenaufsichtsbehörde CONSOB;
  • hat die Steuerguthaben im Namen des Fonds “Euregio+ Green Economy” in gutem Glauben und erst nach Durchführung der folgenden Maßnahmen erworben:
    • angemessene Geldwäsche-Kontrollen bei den Rechtssubjekten, von denen Euregio+ die Guthaben erworben hat (für Käufe ab Dezember 2021);
    • eingehende Analyse der dem Käufer vorgelegten Unterlagen (Rechnungen, Überweisungen, beeidigte Erklärungen, Konformitätsvermerke, Eigenerklärungen, Fotos usw.) (falls gefordert);
  • gewährleistet die schnelle (ca. zwischen 3 und 7 Tagennach Unterzeichnung des Vertrags über die Abtretung der Steuerguthaben) und absolut sichere Abwicklung der Transaktion (durch die Einbeziehung eines Drittsubjekts, das als "Bürge" bezeichnet wird);
  • begleitet den gesamten Prozess und bietet individuelle Beratung über ein 4-köpfiges Team.

Außerdem besteht für die Gegenpartei nicht die Gefahr einer Konkursanfechtung, da der Fonds nicht dem Konkursrecht unterliegt.

Anlegerzielgruppen

An der Versteigerung zum Erwerb von Steuerguthaben können alle Interessenten teilnehmen. Da Euregio+ diese Steuerguthaben vor dem 16. Februar 2022 erworben hat, unterliegen diese der Übergangsregelung gemäß Artikel 28, Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 4 vom 27. Jänner 2022. 

In den FAQ der Einnahmenagentur vom 17. März 2022 wird klargestellt, dass Steuerguthaben, für welche vor dem 17. Februar 2022 eine der in Artikel 121, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 34/2020 genannten Optionen geltend gemacht wurde, ein Mal an einen beliebigen Käufer und anschließend noch zwei Mal an "qualifizierte" Unternehmen übertragen werden können (dazu gehören Banken und Finanzintermediäre, zu einer Bankengruppe zugehörige Unternehmen und Versicherungsgesellschaften mit entsprechender Zulassung für Italien). Folglich kann das Rechtssubjekt, das die Steuerguthaben von Euregio+ erwirbt, diese Guthaben im Rahmen der Steuerzahlungen mit dem F24-Vordruck verrechnen oder sie seinerseits an "qualifizierte" Unternehmen übertragen.

Anmeldeverfahren

Für die Teilnahme an den öffentlichen Versteigerungen muss man auf die Registrierungsseite klicken und die geforderten Daten eingeben.

Nach erfolgreichem Abschluss der Geldwäsche-Kontrollen, die Euregio+ bei den Käufern von Steuerguthaben gemäß Art. 122-bis, Absatz 4 des Gesetzesdekretes Nr. 34 vom 19. Mai 2020 durchführen muss, wird die Zulassung zur Versteigerung mit einer Nachricht an die zertifizierte E-Mail-Adresse bestätigt. 

Die für die Teilnahme an den Versteigerungen für geeignet befundenen Interessenten erhalten in regelmäßigen Abständen grundlegende Informationen zu den Versteigerungen, wie z. B. das Eröffnungs- und das Abschlussdatum, den Wert, die Art der zum Verkauf angebotenen Steuerguthaben und deren Preise, sowie Anweisungen zur Abgabe einer verbindlichen Interessenbekundung.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vertragsvorlage für die Abtretung von Steuerguthaben aktualisiert am 31. Mai 2022.

Hinweise

Der Erwerb von Steuerguthaben ist mit gewissen Risiken verbunden:

  • Risiko, dass das Steuerguthaben nicht oder nur teilweise genutzt werden kann: Das Steuerguthaben kann bis zur Höhe der aus der Steuererklärung resultierenden jährlichen Steuerschuld geltend gemacht werden. Grundsätzlich kann der jährliche Guthabenanteil, der über die zu zahlende Bruttosteuer jedes Jahres hinausgeht, nicht zur Reduzierung der Bruttosteuer der folgenden Steuerzeiträume geltend gemacht werden und kann auch nicht zurückgefordert werden.
  • Rechtliches Risiko: Es besteht das Risiko, dass die Einnahmenagentur feststellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des Rechts auf Abzug im Zusammenhang mit dem Steuerguthaben nicht erfüllt sind, und dass sie der Auffassung ist, dass Euregio+ in ihrer Eigenschaft als Fondsverwalter an der Begehung des Verstoßes beteiligt ist. Dieses Risiko besteht jedoch nicht für den Käufer in gutem Glauben.
  • Ausfallrisiko: Zahlungsausfallrisiko des italienischen Staates.
  • Rechtliches und regulatorisches Risiko: Es besteht die Möglichkeit, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler oder internationaler Ebene ändern, dass die zuständigen Behörden neue Maßnahmen verabschieden oder sich Änderungen bei der Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften ergeben, die sich auf die Tätigkeit des Fonds und seine wirtschaftliche, vermögensrechtliche und finanzielle Situation sowie auf seine Möglichkeit auswirken könnten, die eigene Investitions-/Desinvestitionspolitik und die Transaktionen erfolgreich durchzuführen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem speziellen Fall das Risiko einer gesetzlichen Neuregelung der Nutzung des Rechts auf Steuerabzug.