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AIF EUREGIO+ PMI (KMU)

 

Was ist das für ein Fonds?

Der reservierte AIF mit der Bezeichnung „Euregio+ PMI“, der von der Kapitalanlagegesellschaft Euregio Plus SGR AG verwaltet wird, ist ein geschlossener Investmentfonds, der der Richtlinie 2011/61/EU unterliegt; es handelt sich um einen reservierten Alternativen Investmentfonds (AIF) italienischen Rechts, wie er in Artikel 1, Abs. 1, lit. m-quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 (Finanzmarktgesetz) definiert ist.

Der Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination dieser Merkmale) im Sinne von Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088; in die Anlageentscheidungen fließt die Bewertung des Nachhaltigkeitsrisikos ein, das definiert ist als "ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte".

Zweck des Fonds ist die gemeinsame Anlage des eingeworbenen Kapitals in dem lauten Reglement vorgesehenen Vermögenswerten mit dem Ziel, Erträge zu erwirtschaften und mittelfristig den realen Wert des Nettovermögens des Fonds zu erhalten, ohne dass sich daraus eine Ergebnisverpflichtung für die Kapitalanlagegesellschaft ergibt. Anlageschwerpunkt des Fonds sind nicht börsennotierte Unternehmen mit Rechts- und/oder Betriebssitz in der Region Trentino-Südtirol. Die Kapitalanlagegesellschaft berücksichtigt bei ihren Anlageentscheidungen auch die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Steueraufkommen in der Region Trentino-Südtirol.

Die Kapitalanlagegesellschaft zieht nur Unternehmen in Betracht, die zum Zeitpunkt der Bewertung der Vermögensanlage mindestens 2 Mio. Euro Umsatz ausweisen, wobei sie sich das Recht vorbehält, auch in Unternehmen mit einem geringeren Umsatz zu investieren, wenn diese Teil von Unternehmenskonsortien oder -netzwerken oder anderen Zusammenschlüssen und/oder Koordinationsformen von Unternehmensgruppen („Zielunternehmen") sind. Im Rahmen der Bewertung wird auch auf qualitative Aspekte geachtet, wie z.B. eine gut etablierte Marktposition, eine erfolgreiche Unternehmensführung, eine nachweislich solide Vermögenslage, eine angemessene Rentabilität und/oder Rentabilitätsprognose und ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial, das sich durch Stabilität und Wachstum des Cashflows auszeichnet. 

Besonders positiv bewertet werden Unternehmen: (i) mit einem qualifizierten Entwicklungsprojekt für die Märkte im In- und Ausland bzw. mit einem Konzept für einen betrieblichen Neustart; (ii) mit konkreten Aggregationsprojekten zur Stärkung ihrer Position auf dem nationalen und/oder internationalen Markt; (iii) mit Aussichten auf die Verwertung von Marken, Patenten oder speziellem Know-how; (iv) die fortschrittliche und innovative Prozesse und Technologien einsetzen.

Neben den rein wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien berücksichtigt die SGR bei der Bewertung möglicher Anlagen das ESG-Risikoprofil (wobei "E" für environment/Umwelt, "S" für social/Soziales, "G" für governance/Unternehmensführung steht) der Zielunternehmen, um ökologische, soziale und Governance-Faktoren zu fördern. Das ESG-Risikoprofil wird von einem externen Informationsdienstleister ermittelt, der mittels eines Scorings die Exposition dieser Unternehmen gegenüber den drei ESG-Faktoren misst (das "ESG-Rating").

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Investitionsziel. 

Das Verfahren zur Bewertung und Auswahl illiquider Wertpapieranlagen sieht vor, dass die SGR neben den wirtschaftlichen und finanziellen Faktoren auch ökologische, soziale und Governance-Aspekte der Zielunternehmen berücksichtigt, und zwar durch Anwendung einer Kombination aus Ausschlusskriterien, Positiv-Screening-Ansatz und Engagementstrategien. 

Die Bewertung und Auswahl von Anlagen nach ökologischen und sozialen Merkmalen basiert in erster Linie auf der Anwendung von wert- und normbasierten und/oder sektoralen Ausschlusskriterien; so werden z. B. Unternehmen und Emittenten ausgeschlossen, die in der Herstellung oder Vermarktung von Glücksspielen und wettbezogenen Produkten, pornografischem Material und illegalen wirtschaftlichen Aktivitäten tätig sind. Um das Nachhaltigkeitsrisiko von illiquiden Wertpapierprodukten zu begrenzen, wird das Engagement in jene Emittenten minimiert, die zum Zeitpunkt der Bewertung ein mittels ESG-Scoring oder -Rating ermitteltes ESG-Risikoprofil ausweisen, das nicht mit dem von der SGR vorgegebenen Mindestniveau vereinbar ist.

Die Integration von ESG-Faktoren setzt auch die Verfolgung eines Positiv-Screening-Ansatzes voraus, der darauf abzielt, Zielunternehmen auszuwählen, die zum Zeitpunkt der Investition ein angemessenes ESG-Risikoprofil aufweisen. Als angemessen gelten alle Zielunternehmen, die zur Verbesserung ihres ESG-Risikoprofils keine strukturellen Maßnahmen ergreifen müssen, sondern lediglich Verbesserungsmaßnahmen, um auch die Entwicklungs- und Innovationschancen zu nutzen, die sich aus Nachhaltigkeitstrends ergeben.

Schließlich fördert die SGR dank einer Engagement-Politik die Verbesserung des ESG-Profils der Unternehmen in ihrem Portfolio, dadurch dass eine Reihe von Nachhaltigkeitszielen definiert werden, die anhand spezifischer KPIs gemessen und ständig überwacht werden.

Die SGR sieht für die Integration von ESG-Faktoren in den Anlageprozess des Fonds Euregio+ PMI die Nutzung einer von einem externen Informationsdienstleister entwickelten Plattform vor. Das Instrument basiert auf einem Algorithmus, der auf der Grundlage europäischer und italienischer Rechtsvorschriften konzipiert wurde; dieser entspricht den wichtigsten internationalen Standards, ist geeignet für kleine und mittlere Unternehmen und wurde von einem dezentralen wissenschaftlichen Komitee validiert, was Transparenz, Objektivität und Unparteilichkeit bei der Auswertung der Ergebnisse gewährleistet. Dieses Instrument ermöglicht nicht nur die Messung des ESG-Risikoprofils einzelner Zielunternehmen (sowohl in der Bewertungs- als auch in der Überwachungsphase nach der Investition), sondern auch die Bewertung des Portfolios in Bezug auf jeden E-, S- und G-Faktor, und zwar unter Berücksichtigung der Investitionen, für die die positive Screening- und Engagement-Strategie angewendet werden soll.

 Weitere Informationen darüber, wie das Produkt ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, können dem Prospekt gemäß Art. 24 der Verordnung (EU) 2022/1288 entnommen werden.

Zielgruppe

Der Kauf von Anteilen des Euregio+ PMI (KMU) ist professionellen Anlegern und, vorbehaltlich der Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft, anderen Anlegern vorbehalten, die keine professionellen Anleger und keine natürlichen Personen sind und die gemäß Artikel 14, Absatz 2 des Ministerialdekrets Nr. 30 vom 5. März 2015 bei der Kapitalanlagegesellschaft die Zeichnung oder den Kauf von Anteilen für eine Gesamtsumme mindestens in Höhe jenes Betrags beantragen, der zum betreffenden Zeitpunkt von den jeweils geltenden Rechtsvorschriften als Minimum vorgesehen ist.

 

 

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