Mitteilung zur Einstellung der Käufe des AIF "Euregio+ Green Economy"
Der Aufkauf von Steuergutschriften durch den AIF "Euregio+ Green Economy" ist derzeit nicht möglich, da der jetzige Rechtsrahmen diese Tätigkeit bis auf weiteres aussetzt. ESollte sich der Stand der Dinge ändern, werden dementsprechende Nachrichten auf dieser Internetseite bekannt gegeben. Wir danken für das Interesse. |
Was ist das für ein Fonds?
“Euregio+ Green Economy” ist ein geschlossener Investmentfonds, der zur Kategorie der reservierten Alternativen Investmentfonds (AIF) italienischen Rechts zählt und von Euregio Plus SGR AG verwaltet wird.
Der Investmentfonds, der der Richtlinie 2011/61/EU unterliegt, ist ein reservierter AIF italienischen Rechts, wie er in Art. 1, Abs. 1, lit. m-quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 58 vom 24. Februar 1998 (Finanzmarktgesetz) definiert ist. Das Fondsvermögen wird im Umfang von mindestens 90% des Vermögenswerts, einschließlich der Verbindlichkeiten der Teilnehmer, in Steuerguthaben sowie in Steuerabzüge investiert. Dazu gehören:
- Steuerguthaben einschließlich der Steuerabzüge (so genannter Superbonus 110%), die in den Artikeln Nr. 119 und 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020 geregelt werden (das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020 und etwaigen nachträglichen Änderungen und/oder Ergänzungen in ein Gesetz umgewandelt wurde); die genannten Artikel beinhalten eine Förderung für Sanierungs-, Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an Gebäudefassaden, für Baumaßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Erdbebensicherheit, für die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen und von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge (siehe Absatz 1.2 der Maßnahme des Direktors der Einnahmenagentur, Prot. Nr.283847/2020 vom 8. August 2020);
- sonstige Steuerguthaben, abweichend von den unter Punkt 1., vorgesehenen Guthaben, die im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften, die auf die verschiedenen Arten von Steuern anzuwenden sind, an den Fonds abgetreten werden können.
Anlageschwerpunkt sind Steuerguthaben, die direkt oder indirekt von Akteuren mit Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol oder mit direktem Bezug zur Region abgetreten werden.
Die Laufzeit des Fonds wird mit 10 (zehn) Jahren ab dem Datum des Zeichnungsschlusses (auch Teil-Closing) für die erste Emission der Anteile festgelegt und endet zum 31. Dezember des zehnten Jahres, vorbehaltlich einer vorzeitigen Liquidation des Fonds im Sinne des Artikels 27 und einer Verlängerung der Laufzeit des Fonds nach vorheriger Änderung des Reglements.
Link zum Superbonus
Link zur Plattform für aufgelaufene Steuerguthaben
Link zu den Versteigerungen für den Erwerb von Steuerguthaben
Zielgruppe
Die Fondsanteile (die „Anteile“) können ausschließlich von Akteuren folgender Kategorien gezeichnet bzw. erworben werden und dürfen anschließend ausschließlich innerhalb dieser Anlegergruppe gehandelt werden:
- professionelle Anleger laut Art. 6, Abs. 2-quinquies und 2-sexies des Finanzmarktgesetzes, die - nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften - erklären und nachweisen müssen, dass sie zu jenen Kategorien gehören (professionelle Anleger);
- andere Akteure, die keine professionellen Anleger und keine natürlichen Personen sind, unter der Voraussetzung, dass sie Fondsanteile für eine Gesamtsumme zeichnen (oder kaufen), die dem Mindestbetrag entspricht, der im Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums Nr. 30 vom 5. März 2015 (Ministerialdekret Nr. „30/2015“) vorgesehen ist.